Ethikkodex und Beschwerdekanal
Hinweisgeberkanal
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 legt die Verpflichtung für alle Unternehmen zur Einrichtung eines Hinweisgeberkanals fest. Ebenso entwickelt das Gesetz 2/2023 vom 20. Februar zum Schutz von Personen, die über Verstöße gegen Vorschriften informieren, und zur Bekämpfung der Korruption die Anwendungsvorschriften.
Der Hinweisgeberkanal ist ein Mittel zur Erleichterung der anonymen und vertraulichen Kommunikation, das Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt wird, um Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen Vorschriften zu melden.
Inpre Composites stellt im Rahmen seiner Transparenzpolitik allen Interessengruppen seinen Ethikkodex und diesen Kanal zur Verfügung, um vertraulich alle Tatsachen oder unregelmäßigen Handlungen zu melden, die eine Straftat darstellen könnten und die für jeden Mitarbeiter oder Mitarbeiter bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Unternehmen gelten.
Die über den Kanal eingereichten Beschwerden müssen sich auf Handlungen oder Verhaltensweisen beziehen, die in den Anwendungsbereich des Ethik- und Regelwerks fallen. Er ist kein Kanal für arbeitsrechtliche, kommerzielle oder sonstige Ansprüche.
Dieser Hinweisgeberkanal gewährleistet die Anonymität und Vertraulichkeit der Daten gemäß den geltenden Vorschriften. Der Eingang wird innerhalb von maximal 7 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde bestätigt und innerhalb von maximal 3 Monaten ab diesem Datum beantwortet.
Anfragen und Zweifel
Über diesen Weg kann jeder Interessent Zweifel, Anfragen oder Anregungen im Zusammenhang mit unserem Verhaltenskodex und dem Corporate-Compliance-Modell äußern. Dies kann erfolgen unter: canal-denuncias@inpre.es